HUNDESTEUER

Die Stadt Recklinghausen gewährt für Tiere, die von dem Tierheim Recklinghausen aufgenommen worden sind eine Hundesteuerermässigung für einen bestimmten Zeitraum.
Auszug der Hundesteuersatzung der Stadt Recklinghausen:
§ 3 Steuerbefreiung
(3) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die von ihrer Halterin oder ihrem Halter nachweislich aus dem Tierheim Recklinghausen aufgenommen worden sind. Die Steuerbefreiung ist auf 24Monate befristet und beginnt mit dem Ersten des Monats in dem die Aufnahme des Hundes erfolgt.

SPENDEN EINFACH UND UNKOMPLIZIERT

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