American-Bulldog-Hündin Meduza (ca. 3 Jahre) kam über das Ordnungsamt zu uns, da die ehemaligen Besitzer die erforderlichen Anforderungen nicht erfüllten. Rassebedingt fällt sie unter §10 des Landeshundegesetz NRW, weshalb einige Auflagen erfüllt werden müssen.
Mit Menschen, die sie kennengelernt hat, ist sie sehr freundlich im Umgang; mit anderen Artgenossen allerdings nur bedingt verträglich. Meduza wäre in ihrem neuen Zuhause deshalb gerne eine Einzelhündin. Kinder müssen schon älter und standfest sein, da sie sonst bei ihrer ausgelassenen Art in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Zukünftige Halter müssen die nötige Kraft aufbringen können sie zu halten denn sie ist ein ordentliches Kraftpaket.
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