HUNDESTEUER

Die Städte Recklinghausen und Herten gewähren für Tiere, die von dem Tierheim Recklinghausen aufgenommen worden sind eine Hundesteuerermässigung für einen bestimmten Zeitraum.
Auszug der Hundesteuersatzung der Stadt Recklinghausen:
§ 3 Steuerbefreiung
(3) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die von ihrer Halterin oder ihrem Hal-ter nachweislich aus dem Tierheim Recklinghausen aufgenommen worden sind. Die Steu-erbefreiung ist auf 24Monate befristet und beginnt mit dem Ersten des Monats,in dem die Aufnahme des Hundes erfolgt.
Auszug der Hundesteuersatzung der Stadt Herten:
§ 3 Steuerbefreiung
(3) Für Hunde, die von ihrem Halter nachweislich aus dem Tierheim Recklinghausen übernommen worden sind, wird auf Antrag für die Dauer von zwei Jahren Steuerbefreiung gewährt. Die Steuerbefreiung beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund übernommen wurde.

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